Alliteration


Alliteration

Panama Papers; Knallharter Knastalltag; Leviten lesen; Peinliche Promipatzer; Willi will´s wissen. Die Wortfolge kann unterbrochen werden: Land der Dichter und Denker.

Auch in zusammengesetztem Wort: Börsenboom; Grundgesetz; kleinkariert; Verwaltungsvollstreckung.  Alliteration über gleichen Anfangslaut, nicht notwendig gleichen Buchstaben:

Der frühe Vogel fängt den Wurm.

 

Begriff

Seltener: Paroemion Ein weiterer verwandter Begriff: Stabreim. Der Begriff Alliteration stammt von lat. ad („zu“) und litera/littera („Buchstabe“).

Kennzeichnend für die Alliteration ist der gleichklingende Anlaut der betonten Stammsilben aufeinanderfolgender Worte. Beginnt jedes Wort mit demselben Buchstaben, spricht man auch von einem Tautogramm.

Verwendung und Wirkung:

Die Alliteration ist ein rhetorisches Stilmittel, das besonders in Reden zur Betonung eines wichtigen Gedankens verwendet wird. Die gleichlautenden Stammsilben „hämmern“ die Botschaft ein, vor allem, wenn der Redner diesen Effekt durch die Stimmführung unterstützt. Aus diesem Grund ist die Figur auch in der Werberhetorik für einprägsame Slogans beliebt. Ob geschrieben oder gesprochen: Die Alliteration kann mehrere – auch nicht notwendig zusammengehörende – Begriffe so miteinander verknüpfen, dass der Eindruck entsteht, sie wären logisch verbunden (Beispiel: „besorgte Bürger“). Wird das Stilmittel geschickt platziert, zeugt es zudem durch die glatte, durchdachte Wortfolge von rhetorischer Professionalität. Oft treten lautmalerische Elemente hinzu. Je nach Klang des Anfangsbuchstabens werden unterschiedliche Assoziationen erweckt: „Wallende Wogen“ etwa erzeugen durch die atemtypische Zäsur tatsächlich einen Anklang von aufbrandenden Meereswogen. Daher ist die Alliteration auch ein wichtiges Stilmittel in der Lyrik.

Aber Achtung: Ein zu bereitwilliger Gebrauch der Alliteration kann schnell (auch unfreiwillig) komisch wirken.

 

In der deutschen Rechtsgeschichte übt die Alliteration als Stabreim eine besondere Wirkung aus. In einer Zeit vor durchgängig schriftlicher Überlieferung wurden Rechtsformeln, basierend auf altnordischen Stabreimen, ritualisiert und auswendig gelernt. Der Stabreim erlangt damit eine kultische Bedeutung, die in den Rechtssätzen und Rechtsprichworten des Mittelalters weiterlebt („Was Fackel zehrt ist Fahrnis“, „die Tat tötet den Mann“). Im Zusammenhang mit rechtlichen Fragen erwecken daher Alliterationen leicht den Eindruck von Regelhaftigkeiten, wenn sie mit der Formulierung einer (vermeintlichen) Regel oder einer (scheinbar zwangsläufigen) Konsequenz kombiniert werden.

 

Wie empirische Analysen von Gerichtsurteilen zeigen, finden sich – neben zahllosen anderen rhetorischen Figuren – Alliterationen auch in heutigen Rechtstexten, z.B.: „gute Gründe …“, „wissend und willentlich“, „erzieherische Einwirkung“, „der von der Anlage abgegebene Alarm“. (Schlieffen, Rhetorik, in: Römermann/Paulus, Schlüsselqualifikation, Rdnr. 60 ff. Schlieffen, Rhetorik, in: Römermann / Paulus (Hg.), Schlüsselqualifikationen für Jurastudium, Examen und Beruf, München 2003, S. 192 ff., 216 f., Rdnr. 60 ff.; Sobota, Rhetorisches Seismogramm - Eine neue Methode in den Rechtswissen­schaften, Juristen­­zeitung, 1992, S. 231 – 237.)